Die Grundsteuer wird in 4 Teilbeträgen vorgeschrieben, sofern sie EUR 75,00 übersteigt. Beträge bis EUR 75,00 werden einmal jährlich bis zum 15. Mai fällig.
- Grundsteuer A, Hebesatz vom Grundbetrag: 500 v. H.
- Grundsteuer B, Hebesatz vom Grundbetrag: 500 v. H.