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Gemäß § 3 Abs. 4 der Abfallfallgebührenverordnung der Gemeinde Polling in Tirol vom 23.09.2024 kann für Babys und Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sowie für Personen mit einer Pflegestufe 2 oder höher, um Gewährung einer Freimenge für Restmüll in Höhe von 10 kg angesucht werden.
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