Willkommen beim Bauamt der Gemeinde Polling in Tirol
Das Bauamt der Gemeinde Polling steht Ihnen als Ansprechpartner in allen bau- und raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Ob Bauansuchen, Baugenehmigungen oder allgemeine Auskünfte rund ums Bauen – wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Vorhaben auf den richtigen Weg zu bringen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine unkomplizierte und bürgernahe Beratung zu bieten. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
- Gemäß der 6. Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes, beschlossen am 11.10.2026, besteht für Teile des Gewerbegebietes eine Verpflichtung zur Bebauungsplanung: Festlegungen
- Gemäß der 12. Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes, beschlossen am 01.04.2019, besteht nachstehende Festlegung:
"Sofern in den jeweiligen baulichen Entwicklungsbereichen nichts anderes bestimmt ist, wird für Grundstücke, die als Bauland gem. § 38 bzw. § 40 TROG 2016 oder als Sonderfläche gem. § 51 TROG 2016 gewidmet sind, folgendes festgelegt:
Die Baubewilligung für den Neu- Zu- oder Umbau von Gebäuden auf Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht, darf nur erteilt werden, wenn die neu oder zusätzlich zum Bestand bzw. zum im Zuge eines Neubaus abgetragenen Bestand errichtete Nutzfläche 200 m² nicht übersteigt und mit dem Neu-, Zu- oder Umbau eine Nutzflächendichte von maximal 0,45 im Bereich Polling-Dorf und von 0,4 im Bereich Polling-Berg eingehalten wird. Weist der im Zuge eines Neubaus abzubrechende Bestand eine Nutzflächendichte von mehr als 0,45 auf, so darf diese Nutzflächendichte jedenfalls ohne Bebauungsplan wieder realisiert werden."
- Der Gemeinderat der Gemeinde Polling in Tirol hat in seiner Sitzung vom 09.12.1966 die Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei im Zusammenhang mit wasser- und gewerberechtlichen Verfahren an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen. Landesgesetzblatt