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In seinen Sitzungen vom 28. Februar 2007, 27. Februar 2013 und 29.01.2014 hat der der Gemeinderat beschlossen, einen Förderbeitrag für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen iHv EUR 300,00 für Privathaushalte zu gewähren. Voraussetzung ist der Nachweis zum Erhalt einer Bundesförderung sowie der Nachweis der Inbetriebnahme.
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 27.05.2024 werden ab 01.07.2024 keine Photovoltaikanlagen von der Gemeinde mehr gefördert. An Stelle der Photovoltaikanlage kann nun ein, zur PV-Anlage zugehöriger, Stromspeicher iHv EUR 300,00 gefördert werden.
Für die Beantragung ist ein formloser Antrag samt entsprechender Unterlagen einzubringen.
Der formlose Antrag hat zu enthalten bzw. sind diesem beizulegen: