Friedhof

ein Friedhof mit Blumen und Grabsteinen

Friedhof Polling in Tirol

Der Friedhof steht im Eigentum der Gemeinde Polling in Tirol und ist ein Ort des Gedenkens und der Ruhe. Als gemeindeeigene Einrichtung wird er von der Gemeinde verwaltet und gepflegt und steht allen Besucherinnen und Besuchern offen.

Die Anlage ist durchgehend geöffnet. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und auf die Ruhestätten sowie die Bepflanzung Rücksicht zu nehmen.

Für Fragen zu Grabstellen, Benützungsrechten, zur Grabpflege oder zu Bestattungen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Beisetzung von Personen aus anderen Gemeinden

Der Friedhof dient in erster Linie der Beisetzung von Personen, die in Polling in Tirol verstorben sind, im Gemeindegebiet tot aufgefunden wurden oder ein Anrecht auf Beisetzung in einer Grabstätte des Friedhofs haben.

Die Beisetzung anderer Personen ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Zustimmung der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf eine Grabstelle besteht dabei nicht – die Gemeinde entscheidet unter Berücksichtigung der verfügbaren Grabstellen. Wird die Zustimmung erteilt, entsteht das Benützungsrecht durch Zuweisung einer Grabstelle und Bezahlung der Gebühr.

Soll eine bereits bestattete Person von einem anderen Friedhof nach Polling in Tirol überführt werden, ist zusätzlich eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde am bisherigen Bestattungsort erforderlich. Diese ist dort gesondert zu beantragen.

Bitte richten Sie entsprechende Anfragen an das Gemeindeamt. Wir benötigen dafür die Daten der verstorbenen Person, die gewünschte Grabart sowie Ihre Kontaktdaten.

Rechtsgrundlagen

Die Benützung des Friedhofs sowie die anfallenden Gebühren sind in folgenden Verordnungen der Gemeinde geregelt:

  • Friedhofsordnung der Gemeinde Polling in Tirol (Verordnung vom 10.11.2025) – im RIS abrufbar
  • Friedhofsgebührenverordnung der Gemeinde Polling in Tirol – im RIS abrufbar

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